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   RG, 15.02.1932 - II 1381/31   

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https://dejure.org/1932,349
RG, 15.02.1932 - II 1381/31 (https://dejure.org/1932,349)
RG, Entscheidung vom 15.02.1932 - II 1381/31 (https://dejure.org/1932,349)
RG, Entscheidung vom 15. Februar 1932 - II 1381/31 (https://dejure.org/1932,349)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Unter welchen Voraussetzungen kann in der Belastung eines Grundstücks mit Pfandrechten ein Beiseiteschaffen von Bermögensstücken im Sinne des § 239 Ziffer 1 KO. liegen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 66, 130
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 29.04.2010 - 3 StR 314/09

    Verurteilung des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der MobilCom AG aufgehoben

    Dies kann entweder durch eine Änderung der rechtlichen Zuordnung des Vermögensgegenstands oder eine Zugriffserschwerung aufgrund tatsächlicher Umstände geschehen (BGHSt 34, 309, 310; RGSt 66, 130, 131; OLG Frankfurt NStZ 1997, 551; Tiedemann in LK 12. Aufl. § 283 Rdn. 25; Hoyer in SKStGB § 283 Rdn. 30 f.; Stree/Heine in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 283 Rdn. 49; Fischer, StGB 57. Aufl. § 283 Rdn. 4).

    Fließt als Gegenleistung für die Weggabe eines Vermögensbestandteils ein wirtschaftlich äquivalenter Wert in das Vermögen des Schuldners, entspricht dies den Anforderungen einer ordnungsgemäßen Wirtschaft, weil das Vermögen insgesamt nicht verringert, sondern lediglich in seiner Zusammensetzung verändert wird (RGSt 66, 130, 132; BGHR StGB § 283 Abs. 1 Zahlungsunfähigkeit 3; Tiedemann aaO § 283 Rdn. 30; Hoyer aaO § 283 Rdn. 33; Pelz, Strafrecht in Krise und Insolvenz Rdn. 255).

  • AG Steinfurt, 04.12.2019 - 21 C 988/19

    Eintragung eines Widerspruchs gegen eine Vormerkung

    Denn in diesem Falle sollte eine Veräußerung der Gewerbeimmobilie ohne Empfang des entsprechenden Gegenwertes erfolgen, um eben den Mehrwert des Grundstücks dem Gläubigerzugriff zu entziehen (RGSt 66, 130, 131, zitiert nach juris).
  • BGH, 05.08.1980 - 1 StR 376/80

    Inverkehrbringen gefälschter Wertpapiere - Abschieben an einen Eingeweihten

    Die Schuldsprüche wegen versuchter Hehlerei (vgl. dazu RGSt 66, 130) und wegen Betrugs lassen gleichfalls Rechtsfehler nicht erkennen.
  • BGH, 07.07.1964 - 1 StR 180/64

    Abgabe einer falschen Versicherung an Eides Statt - Freispruch vom Vorwurf einer

    Es ist nicht der Sinn der Strafvorschrift des § 288 StGB, den Vollstreckungsschuldner an der normalen Abwicklung seiner Geschäfte zu hindern (vergl. RGSt 66, 130, 132; 71, 227, 230; BGH NJW 1953, 1152 Nr. 15).
  • BGH, 10.02.1953 - 1 StR 638/52

    Rechtsmittel

    Demgemäss liegt eine nach § 288 strafbare Vermögensveräusserung nach der äusseren Tatseite darin, dass Überhaupt kein oder kein entsprechender pfändbarer Gegenwert für den veräusserten Gegenstand in das Schuldnervermögen gelangt, so dass sich die Befriedigungsmöglichkeit der Gläubiger dadurch verringert (RGSt 61, 107 f; 62, 277, 278 f; 66, 130 f; 71, 227, 230).
  • BGH, 26.01.1956 - 4 StR 494/55

    Rechtsmittel

    Der äußere Tatbestand der Vollstreckungsvereitelung ist zwar erfüllt, wenn der Schuldner den wirtschaftlichen Wert seines Grundstücks durch die Belastung mit Pfandrechten zugunsten Dritter dem Zugriff der Gläubiger ohne Zuführung eines sofort greifbaren Gegenwertes entzieht (RGSt 66, 130).
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